Pachtvertrag per Fax / e-mail nachreichen, aus dem hervorgeht, dass der Pächter berechtigt ist
- eine Sportstätte zu bauen oder auszubauen,
- den grund mindestens 10 Jahre zu benützen.
Beilagen in Kopien per Fax / e-mail
- Kostenvoranschläge der Firmen, die mit der Durchführung dieser Bauarbeiten beauftragt sind
- Gesamt- und Detailpläne
- Pachtvertrag
- Eventuell Photo(s) der Sportstätte(n)
Letzter Eingabetermin 31. Jänner des Jahres
Nicht termingerecht eintreffende Gesuche können dem ASKÖ-Präsidium leider nicht vorgelegt werden.
(Die Gesuche werden in diesem Fall ein Jahr später behandelt)
Wichtiger Hinweis:
Vereine die von der ASKÖ Sportstättenförderungsmittel in der Höhe von mindestens € 4.000,00 erhalten, haben diese im Falle eines Austrittes aus der ASKÖ zurückzubezahlen und dies vertraglich zuzusichern, wobei sich die Rückzahlungsverpflichtung seitens der Vereine jährlich um 1 / 10 des gewährten Förderbetrages verringert.