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Sportvereinsförderung

aus den Bundessportförderungsmitteln - ASKÖ-LANDESVERBAND TIROL

  • Rechte:

    treten jeweils mit Präsidiumsbeschluss in Kraft

  • Startsubvention:

    Für Vereine, die eine von der BSO bzw. vom Tiroler Landessportrat anerkannte Sportart ausüben: € 365,00 = Mindesthöhe; Für alle übrigen Vereine und Sparten nach Absprache. Den Vereinen wird in ihrem 1. Mitgliedsjahr bei der ASKÖ ausschließlich die Startsubvention zuerkannt.

  • Grundsubvention:

    € 290,00

  • Leistungssubvention:

    Berechnung auf Grund der Leistungen (Anzahl der Titel) bzw. Mannschaftsstärke (Anzahl der Mannschaften im Meisterschaftseinsatz des Fachverbandes)

  • Jugendsportförderung

    je nach Sportart

  • Bausubvention:

    Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel- Förderungsmittel erhalten grundsätzlich nur jene Vereine, die an einer Verbandsmeisterschaft teilnehmen;
    - 20 % der Gesamtbausumme, maximal € 7.000,00
    - nach Vergabe der höchstmöglichen Bausubvention (€ 7.000,00) kann ein Verein erstwieder nach 5 Jahren ein neues Bauansuchen stellen (Ausnahmen: bei Gefahr in Verzug)
    - Auf Grund der begrenzten Mittel kann die ASKÖ nur bei Neu- und Erweiterungsbauten Subventionen gewähren;
    Für sonstige Subventionen (z.B. bei Ankauf eines Flugzeuges) werden 10 % der Gesamtsumme, maximal € 2.000,00 ausgeschüttet

  • Sondersubventionen für ASKÖ-fremde Veranstaltungen:

    Ansuchen um Gewährung einer außerordentlichen Subvention für nationale und internationale Veranstaltungen werden - wegen der Vielzahl derartiger Ansuchen und um mögliche Folgewirkungen zu vermeiden - in der Regel (EM bzw. WM ausgenommen) abgelehnt.
    Außerordentliche Subventionen aus Anlass von Vereinsjubiläen werden nur bei 25-, 50-, 75-, 100-(usw.)jährigem Bestandsjubiläum - und soferne es die finanzielle Situation des Landesverbandes erlaubt - gewährt. Über die Höhe der Subvention entscheidet das ASKÖ-Präsidium.

  • Pokalansuchen:

    Bei internationalen bzw. nationalen Veranstaltungen, an denen zumindest 4 Vereine teilnehmen