STATUT DES ASKÖ-LANDESVERBANDES TIROL
beschlossen am "Landestag 2006" am 31. März 2006
Präambel:
Der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wegen wird durchgehend und einheitlich die männliche Form für beide Geschlechter verwendet. Es wird damit der "Empfehlung zur sprachlichen Gleichbehandlung der Frau (Punkt 5.1.2) aus der Schriftenreihe zur sozialen und beruflichen Gleichstellung der Frau des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachgekommen.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Der Landesverband führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich, Landesverband Tirol", kurz "ASKÖ-Tirol" genannt und gilt als Zweigverein der Bundesorganisation.
- Er hat seinen Sitz in Innsbruck und erstreckt seine Tätigkeit über ganz Tirol.
§ 2 Zweck des Landesverbandes
Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und in allen Belangen gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung; der Zweck des Landesverbandes ist:
- Die körperliche, geistige und gesundheitliche Entwicklung der Tiroler Bevölkerung durch die Förderung der individuellen und organisierten Betätigung in allen Bereichen des Sports und der Körperkultur in gemeinnütziger Weise zu beeinflussen;
- die Tätigkeit der angeschlossenen Körperschaften, Verbände, Vereine und sonstigen nahestehenden Einrichtungen und Gruppen zu fördern und zu unterstützen;
- die verfassungsmäßige, republikanische und demokratische Staatsidee und ihre Verwirklichung zu vertiefen und zu fördern;
- den Tiroler Sport selbständig oder im Einvernehmen mit den staatlichen Behörden oder mit anderen Sportorganisationen national und international zu vertreten.
§ 3 Dieser Zweck soll erreicht werden durch:
- Einflussnahme auf Gesetzgebung und Vollziehung auf sportlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet im Bund, im Land und in den Gemeinden;
- Errichtung und Betrieb von Sportstätten, Spielplätzen und Sportheimen;
- Schaffung von Einrichtungen zum Zwecke der Hilfeleistung bei sportlichen Veranstaltungen und Festen sowie, die Vorsorge für sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstellen;
- Förderung der körperlichen Ertüchtigung, der sportlichen Leistungssteigerung und der gesundheitlichen Vorsorge für die in den angeschlossenen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen erfassten Personen sowie die Anbahnung und Regelung von sportlichen Beziehungen mit in- und ausländischen Organisationen;
- Abhaltung von Vorträgen, Versammlungen, Sportfesten, Spielen, Ausflügen und anderen sportlichen Veranstaltungen, sowie für den Sport und die ASKÖ werbenden Veranstaltungen;
- Förderung und Gründung von Vereinen sowie die Errichtung von Orts- und Bezirksverbänden der ASKÖ;
- Herausgabe von Zeitschriften und anderen der Verbreitung des Sports dienenden Druckschriften und sonstigen medialen Aussendungen;
- Anlage von Dokumentationsstellen;
- Errichtung einer Bibliothek und Videothek und von Warenabgabestellen;
- Durchführung und Bestückung von Leistungskursen für Aktive sowie Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung der Fach- und Lehrwarte sowie von Trainern in allen Zweigen der Leibesübungen und Gesundheitsvorsorge.
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