PRAE - Neuerungen 2023
Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Im Anhang finden Sie das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen sowie den offiziellen Entwurf des analogen Meldeformulars für die Jahresmeldung an das Finanzamt. Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben.
Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des BMF
Weitere Infos:
PRAE 2023 xlsx 62.38 Kb
Meldeformular an das BMF (offizieller Entwurf) pdf 722.48 Kb
Darstellung der Verwendungszwecke (PRAE) xls 40.00 Kb