Bei vielen Menschen und Vereinen herrscht Unsicherheit, was durch die neue Lockerungsverordnung erlaubt ist und was nicht. ASKÖ-Rechtsexperte Mag. Gernot Schaar hat eine aktuelle Zusammenfassung der ab 29. Mai 2020 geltenden Sportmöglichkeiten im Freiluft- und Indoor-Bereich im Sinne der entsprechenden Verordnung zusammen gestellt.