Alle Lockerungen auf einen Blick
Die geplanten Maßnahmen auf einen Blick auf der Website des Gesundheitsministeriums:
Indoor-Sportstätten / Kurse
- FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
- Zutrittstests: Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h oder Impfnachweis (ab Tag 22 nach der Erstimpfung)
- Registrierungspflicht
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
- Pro Person muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen.
- Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt.
Outdoor-Sportstätten / Kurse
- Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
- Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.
Alle Sportstätten
- Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
- Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher:innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
- Sperrstunde ist 22:00 Uhr.
- Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.
Infos gibt es unter www.sozialministerium.at sowie www.sportaustria.at