Alle Lockerungen auf einen Blick

Alle Lockerungen auf einen Blick

Ab dem 19. Mai gibt es im Sportbereich jede Menge Lockerungen und Öffnungen. So sehen die Details und Richtlinien aus.

Die geplanten Maßnahmen auf einen Blick auf der Website des Gesundheitsministeriums:

Website

Überblick Öffnungen

FAQ Öffnungen

Indoor-Sportstätten / Kurse 

  • FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
  • Zutrittstests: Antigentest: 48h, PCR-Test: 72h oder Impfnachweis (ab Tag 22 nach der Erstimpfung)
  • Registrierungspflicht
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Pro Person muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen.
  • Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt.

Outdoor-Sportstätten / Kurse

  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.

Alle Sportstätten

  • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher:innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr.
  • Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.

Infos gibt es unter www.sozialministerium.at sowie www.sportaustria.at

Öffnungsschritte pdf 263.47 Kb
FAQ pdf 144.01 Kb
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