Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds

Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds

Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Bis Ende 2020 konnten Anträge für das 2. und das 3. Quartal gestellt werden. Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at stellen.

Gemeinnützige Sportvereine, die vom Lockdown besonders betroffen sind, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung zum Download (pdf 242 KB)

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